Planung + Projektorganisation l Versorgungs- und Umwelttechnik

Sachverständiger für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS)
Infos zum Brandschutz

Sachverständiger für gebäudetechnischen Brandschutz

Brandschutz und Anforderung an projektspezifische Schutzziele

Brandschutz ist ein wichtiger Teil der Gesamtkonzeption von Gebäuden mit den zugehörigen technischen Anlagen und Einrichtungen. Die einzuhaltenden Anforderungen an Schutzziele und deren Erfüllung durch die Gebäudekonzeption mit der zugehörigen technischen Gebäudeausrüstung sind dabei frühzeitig mit dem Investor, den Planungsbeteiligten, den Behörden und Sachverständigen abzustimmen und zu einem sinnvollen und kostenoptimalen Gesamtkonzept zu führen.

Auf dieser Basis wird ein Brandschutznachweis erstellt, in dem die Aufgabenstellung zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Gebäudeausführung mit den baulichen und gebäudetechnischen Brandschutzmaßnahmen, Rettungswegen, Brand- und Entrauchungsabschnitten sowie weiterer Vorgaben für den Einsatz von Anlagentechnik wie Brandmeldeeinrichtungen, Sprinkler, Druckbelüftungsanlagen, Entrauchungseinrichtungen, Sprachalarmanlagen, Netzersatzanlagen etc.

Eine fachgerechte Planung und Ausführung von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung erfordert fundierte und aktuelle Kenntnisse der einzuhaltenden Normen, Richtlinien und Regelwerke sowie deren Umsetzung von der Konzeption über die Montage bis zur Abnahme der Anlagentechnik.

Zu berücksichtigen sind dabei auch Informationen und Abhängigkeiten einzelner Gewerke untereinander, die oftmals durch die Fachplaner dieser Einzelgewerke nicht beachtet werden.

Grundlagen die im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung zu beachten sind

  • Baugenehmigung
  • Brandschutzkonzept
  • Prüfbericht des Sachverständigen
  • Landesbauordnungen / Musterbauordnung / Umweltgesetze
  • Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR
  • Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie MLüAR
  • Muster-Systembodenrichtlinie MSysBöR
  • Muster-Hochhausrichtlinie MHHR
  • Muster-Holzbaurichtlinie
  • Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB

  • Versammlungsstätten-Verordnung
  • Beherbergungsstätten-Verordnung
  • Verkaufsstätten-Verordnung
  • Krankenhausbau- und Pflegeheimverordnung
  • Gaststättenverordnung
  • Garagenverordnung GarVO
  • Feuerungsverordnung FeuVO
  • Betriebsräume für elektrotechnische Anlagen (EltBauVO)
  • Bautechnische Prüfverordnung (BauPrüVO

  • Industriebaurichtlinie
  • Schulbaurichtlinie
  • Blitzschutz (VDE V 0185)
  • Stromversorgung/Sicherheitsstromversorgung/Netzersatzanlagen/Funktionserhalt
  • Hausanschlussräume DIN 18012

  • Arbeitsstätten-Richtlinie ASR + Arbeitsstättenverordnung
  • Berufsgenossenschaftliche Regeln BGR

  • Befestigungssysteme und Dübel mit zugehörigen Einbauvorschriften

  • Verwendbarkeitsnachweise / DIBt
  • Bauregellisten A/B/C
  • Bauproduktenrichtlinie und Bauproduktengesetz / Bauteilanforderungen / Gebäudeklassen
  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen
  • Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse
  • Übereinstimmungsnachweise
  • Eignungsnachweise
  • Konformitätsnachweise und CE-Kennzeichnung / Ü-Kennzeichnung
  • Anerkannte Regeln der Technik / DIN / VDI / VDE / EN / VdS

  • Abweichungen vom technischen Regelwerk
  • Materielle Abweichungen
  • Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis (wesentliche - nicht wesentliche)
  • Abweichung von der eingeführten technischen Baubestimmung (MLAR/MLüAR/DIN ...)

  • Haftungsproblematik / Planungs- und Montagefehler / VOB/BGB/HOAI

 

Allgemeine Hinweise und Mitarbeit bei der Lösung von Brandschutzproblemen

Kaum jemand wird diese Vorschriften, Verordnungen, Nachweise und Zulassungen mit den zugehörigen Normen und Richtlinien in ihrer Gesamtheit und den Anwendungsvorgaben kennen. Sie sind bezogen auf ein Projekt oder für den Einzelfall zu beachten und gezielt anzuwenden.

Bei der Fachplanung der Einzelgewerke sind nicht nur allgemeine brandschutztechnische Vorgaben zu beachten, sondern auch die richtige Auswahl und Anordnung von Brandschutzeinrichtungen mit den zugehörigen Durchbruchsangaben richtig und sachgerecht zu berücksichtigen. Hier werden oftmals bereits im Vorfeld Fehler gemacht, die bei der Montage nur noch mit erheblichem Aufwand revidiert werden können. Dies gilt vor allem für die Anordnung von Rohr- und Kabeldurchführungen mit den zugehörigen unterschiedlichen Brandschottungen sowie Brandschutz- und Entrauchungsklappen mit dem erforderlichen Abstand zum sachgerechten Einmörteln sowie den Abständen dieser Wand- oder Deckendurchführungen untereinander.

Zu diesen Themen biete ich meine Mitarbeit im Bereich der HOAI-Planung und der Montageplanung sowie der erforderlichen Abstimmungen bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes und der Erstellung der Genehmigungsplanung in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen an.

  • Vorabstimmungen mit Behörden, Prüf- und Genehmigungsorganisationen, Gutachtern und Sachverständigen, als Projekt- und Entscheidungsgrundlage für einen sinnvollen Brandschutz.
  • Beratung, Unterstützung und Übernahme von Leistungen bei allen Projektaktivitäten, vom Projektstart bis zur Schlussdokumentation, von der Ideenfindung bis zur Nachtragsbearbeitung, von der laufenden Projektbetreuung bis zur Begehung für die Schlussabnahme.
  • Beratung und Unterstützung bei der Suche und Auswahl von Einrichtungsgegenständen und Anlagenteilen mit besonderen Anforderungen an den Brandschutz und die technische Funktion.
  • Berücksichtigung eines ansprechenden Designs der Anlagentechnik im sichtbaren Bereich.
  • Lesen und diskutieren von Brandschutzkonzepten und Gutachten von Prüfsachverständigen mit Projektbeteiligten und Fachplanern, als Grundlage für eine sachgerechte Umsetzung der Schutzziele und der Anforderungen an die einzusetzende Anlagentechnik.
  • Beratung bei der Auswahl der einzusetzenden Brandschutztechnik in Zentralen, Schächten, Wänden und Decken unter Berücksichtigung von möglichen Erleichterungen und Abweichungen.
  • Beratung bei der Festlegung von Schachtbelegungen und Durchführungen in Wänden und Decken sowie zur Montage von Leitungen und Luftkanälen mit der erforderlichen Befestigungstechnik.
  • Organisation von Informationsveranstaltungen durch Fachvertreter von Herstellern der einzusetzenden Brandschutzeinrichtungen und Befestigungstechnik für die Projektbeteiligten.
  • Beratung bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, Verwendbarkeitsnachweise und Zulassungen als Grundlage für die Genehmigung und die Arbeit des Prüfsachverständigen.

Bestehende Anlagen, Bestandsschutz und Technical Due Diligence

In bestehenden Objekten ist die Beurteilung der vorhandenen Brandschutzeinrichtungen mit der zugehörigen Pflege und Wartung sowie der Einhaltung der vorgeschrieben Prüfzyklen ebenso wichtig, wie bei der Errichtung eines neuen Objektes.

Bereits durch einen Umbau oder eine Nutzungsänderung in einem Objekt entfällt der Bestandsschutz für brandschutztechnische Einrichtungen und Anlagen. Sie sind dann auf den aktuellen Stand der Normung und Gesetzgebung anzupassen oder komplett zu erneuern. Dies kann zu erheblichen Kosten sowie zu Änderungen am Objekt führen, die bei einer Gesamtbewertung und Beurteilung eines Objektes und dessen brandschutztechnischen Einrichtungen zu berücksichtigen sind.

Für diese Problematik biete ich meine Mitarbeit zur Erfassung und Beurteilung der brandschutz-technischen Einrichtungen sowie zur Kostenbewertung von erforderlichen Investitionen an.

  • Erfassung und Bewertung der vorhandenen brandschutztechnischen Einrichtungen.
  • Beurteilung der vorhandenen brandschutztechnischen Einrichtungen auf Basis des Brandschutz-konzeptes und der Prüfberichte der Prüfsachverständigen.
  • Aufwandsermittlung für Instandsetzung, Instandhaltung, Modernisierung und Neubau der brandschutztechnischen Einrichtungen.

Honorarermittlung bei Leistungen für Brandschutz

In der HOAI 2021 ist für Leistungen im Brandschutz kein besonderes Leistungsbild vorgesehen. Lediglich für die Fachplanung von Druckbelüftungsanlagen gibt es eine Vorgaben mit der Honorarzone II. Mechanische Entrauchungsanlagen und zugehörige Lüftungseinrichtungen für Nachströmluft sind nicht aufgeführt. Sinnvoll ist daher auch die Einstufung wie eine Druckbelüftung in die Honorarzone II.

Leistungen werden daher oftmals von Auftraggebern im Rahmen der allgemeinen HOAI-Leistungen bewertet und nicht besonders oder nur in Abstimmung vergütet.

In der grünen AHO-Schriftenreihe Nr.17 im Bundesanzeiger Verlag gibt es eine Ergänzungsschrift zur HOAI, in der Leistungen für Brandschutz als besondere Leistung mit zugehörigen Leistungsbildern zur Honorarermittlung dargestellt sind. Zusätzlich gibt es einen Leistungskatalog und Beispielrechnungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt aber eher für die Erstellung von Brandschutzkonzepten und nicht für Fachplanungen.

Auf Basis dieser Ergänzung der HOAI können Leistungen und zugehörige Honorare festgelegt werden.